Wenn Reservistinnen oder Reservisten bei der Bundeswehr Dienst leisten, erhalten sie für diese Zeit Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz, kurz USG. Mit einer neuen App, die ab sofort erhältlich ist, können sie diese zukünftig online beantragen.
Der Vizepräsident des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBwBundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr) und ständiger Vertreter der Präsidentin, Generalmajor Gunter Schneider, gab zusammen mit der Vizepräsidentin des BAPersBwBundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, Generalarzt Dr. Nicole Schilling, und dem CEOChief Executive Officer der BWI GmbHGesellschaft mit beschränkter Haftung, Martin Kaloudis, am 31. Mai den „Startschuss“ für die USG-Online App. „Ich freue mich, dass wir es in nur einem Jahr geschafft haben, diese App zu entwickeln und auf den Markt zu bringen“, so Schneider. „Reservistinnen und Reservisten können Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz damit schnell, papierlos und aufwandsarm beantragen.“
Per Web: https://usg-online.bundeswehr.de
Per iOs App: https://apps.apple.com/de/app/usg-online/id1539392695?l=de
Per Android: https://play.google.com/store/apps/details?id=de.bundeswehr.usg_online